AGB
Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Member und der Patriam Invest AG (nachfolgend die «Gesellschaft») für sämtliche Rechtsgeschäfte, die im Zusammenhang mit einer Membership für die Powder & Swing-Community abgeschlossen werden. In erster Linie betrifft dies die Membership selbst, also der diesbezügliche Vertrag zwischen dem Member und der Gesellschaft.
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version dieser AGB. Die Gesellschaft kann die AGB jederzeit nach eigenem Ermessen ergänzen oder ändern.
2. Membership Powder&Swing
Interessenten können sich für eine Membership für die Powder&Swing-Community bewerben. Die Membership entspricht keiner Mitgliedschaft im vereinsrechtlichen Sinne, sondern einem Vertrag zwischen Member und Gesellschaft. Die Gesellschaft entscheidet allein über die Aufnahme eines Interessenten als Member. Die Powder&Swing-Community entspricht einem exklusiven Kreis an Member und soll in erster Linie EntscheidungsträgerInnen ansprechen. Die angestrebte Maximalzahl an Member beträgt 300, wobei sich die Gesellschaft das Recht vorbehält, gegebenenfalls mehr Member aufzunehmen.
Der Jahresbeitrag für eine Membership wird jeweils auf den Kanälen der Gesellschaft ausgewiesen. Eine Membership dauert maximal 12 Monate und ist an das Kalenderjahr gekoppelt. Die Dauer der Memership beginnt erstmalig am 1. Januar 2026. Treten Member unterjährig in eine Membership ein, z.B. am. 1. Juni 2026, gilt die Membership jeweils nur bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres, in diesem Fall bis am 31. Dezember 2026. Auch bei unterjährigen Aufnahmen als Member ist die volle Jahresgebühr zu entrichten. Die Gesellschaft behält sich ohne jegliche Verpflichtung vor, bei unterjährigen Aufnahmen von Member in Ausnahmefällen freiwillig nur einen Teil des Jahresbeitrages in Rechnung zu stellen.
Wenn eine Memhership nicht bis zum 30.9. des jeweiligen Kalenderjahrs schriftlich gekündigt wird (E-Mail an [Adresse] eicht aus), verlängert sich die Membership automatisch um ein Jahr. Der Jahresbetrag wird vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres in Rechnung gestellt.
Eine Membership berechtigt zur Teilnahme am jährlichen Hauptevent sowie zu weiteren Anlässen, Verbilligungen oder anderweitigen Vorteilen. Eine Membership ist an die jeweilige Person gekoppelt und nicht übertragbar. Im Jahresbeitrag zur Membership ist der jährliche Hauptevent preislich inkludiert, anderweitige Anlässe sind es nicht. Diese sind im Falle einer Teilnahme extra zu bezahlen. Bei den anderweitigen Anlässen gilt: first come, first serve, die Teilnehmerzahl ist also beschränkt. Der Jahresbeitrag wird in keinem Falle rückerstattet, auch dann nicht, wenn namentlich der Hauptevent – aus welchen Gründen auch immer – nicht stattfinden kann oder der Member an der Teilnahme verhindert ist.
Ein Member hat sich an zentrale Werte wie Respekt, Diskretion und Wertschätzung zu halten. Missachtet ein Member diese oder weitere Verhaltensstandards (z.B. auch rechtzeitige Bezahlung des Jahresbeitrages), kann die Gesellschaft die Membership einseitig und sofortig kündigen. Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages ist auch dann ausgeschlossen.
3. Haftung
Die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich unter allen Anspruchsgrundlagen auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte unmittelbare und direkte Schäden. Jede weitere Haftung inklusive für indirekte und/oder mittelbare sowie Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen wegbedungen.
4. Datenschutz
Hiermit erklärt sich der Member einverstanden damit, dass es der Gesellschaft gestattet ist, die vom Member bereitgestellten personenbezogenen Informationen zu verwenden. Die Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist, bildet die Grundlage für die entsprechende Nutzung der personenbezogenen Informationen.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter ausdrücklichem Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.
Dällikon, 4. November 2025